Seminar: Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Seit dem 01.01.2020 können die in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen für ihre Forschungsausgaben eine Steuerzulage erhalten. Durch die Forschungszulage will der Staat möglichst unbürokratisch mit einem schnellen Bescheinigungsverfahren innovative Unternehmen stärken.

Die Forschungszulage wird unabhängig vom Geschäftsergebnis ausgezahlt bzw. steuerlich verrechnet. Es sind mehrere Projekte pro Unternehmen zulagefähig. Dabei können 25% der zuschussfähigen F&E-Kosten gefördert werden.

Im Rahmen einer Seminarveranstaltung informieren wir Sie über die Gesetzesgrundlage, Antragsverfahren und die Antragsvoraussetzungen.

Termine:

  • 15.10.2020
  • 22.10.2020
  • 29.10.2020
  • 12.11.2020

jeweils von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Wegen der Corona-Pandemie können pro Veranstaltungstermin lediglich sechs Personen teilnehmen.

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